Post-EEG: Stilllegung oder 10 Jahre neue Erlösperspektive?
VBKW – Virtuelles Biogaskraftwerk. Ein strukturiertes Modell zur wirtschaftlichen Sicherung Ihrer Anlage nach dem Auslaufen der EEG-Förderung.
Die Realität nach dem EEG
Mit dem Auslaufen der EEG-Vergütung stehen tausende Biogasanlagen in Deutschland vor einer existenziellen Frage: Weiterbetrieb – und wenn ja, zu welchen Konditionen? Die harte Wahrheit der aktuellen Marktlage lässt wenig Spielraum für Optimismus, wenn man ohne Strategie in die Post-EEG-Phase geht.
Die aktuellen Marktpreise für Strom bewegen sich im Bereich von 6–8 Cent pro Kilowattstunde – weit unter dem Niveau, das viele Biogasanlagen für einen kostendeckenden Betrieb benötigen. Hohe Fixkosten für Substrat, Wartung, Personal und Versicherungen bleiben bestehen, während die Erlösseite massiv einbricht. Das Ergebnis: Viele Anlagen arbeiten bereits heute defizitär oder stehen kurz davor.
Hinzu kommen steigende regulatorische Anforderungen, technische Nachrüstpflichten und die grundlegende Unsicherheit über künftige Erlösquellen. Ohne klare Perspektive investieren Banken und Gesellschafter nicht – und ohne Investition droht das wirtschaftliche Auslaufen.
6–8 ct/kWh
Aktuelle Marktpreise – wirtschaftlich nicht ausreichend für Dauerbetrieb
Defizitärer Betrieb
Viele Anlagen überschreiten bereits heute ihre Erlösgrenzen
Hohe Fixkosten
Substrat, Personal, Wartung – die Kostenbasis bleibt konstant hoch
Unsicherheit
Fehlende Planbarkeit blockiert Finanzierungs- und Investitionsentscheidungen

Fakt: Dauerbetrieb mit reinen Marktpreisen ist für die überwiegende Mehrheit der Biogasanlagen wirtschaftlich nicht tragfähig. Ohne strukturierte Antwort auf die Post-EEG-Phase droht die Stilllegung.
Gesetzliche Grundlage: Das EEG-Biomassepaket 2025
Das Fördermodell für Post-EEG-Biogasanlagen basiert auf einer klaren, EU-rechtlich abgesicherten Rechtsgrundlage – kein Ermessensspielraum, sondern kodifiziertes Recht.
01
Bundesgesetzblatt, 24. Februar 2025
„Gesetz zur Änderung des EEG zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung" – die zentrale Rechtsgrundlage, die das EEG 2023 speziell für Biomasse- und Biogasanlagen ändert.
02
EU-Beihilfegenehmigung, 18. September 2025
Die Europäische Kommission hat das Biomassepaket beihilferechtlich genehmigt. Damit sind Ausschreibungs- und Marktprämienregelungen vollumfänglich anwendbar – Betreiber können ab den nächsten Gebotsterminen rechtssicher bieten.
03
Ausschreibungsvolumen 2025–2026
Ca. 1.300 MW (2025) und ca. 1.126 MW (2026), verteilt auf zwei Gebotstermine je Jahr. Klare Kapazitätsfenster für die Pool-Teilnahme.
19,48 ct/kWh
Höchstwert für bestehende Anlagen beim Gebotstermin 1. Oktober 2025 (§ 35 EEG)
100 €/kW/Jahr
Flexibilitätszuschlag – zusätzlich zur Grundmarktprämie für steuerbare Anlagen
10 Jahre
Förderlaufzeit nach Zuschlagserteilung – Basis für bankfähige Finanzierungsstrukturen

Rechtshinweis: Die Förderung nach § 35 EEG ist an technische Voraussetzungen geknüpft (Steuerbarkeit, Speicher, Lastmanagement). Anlagen ohne Flexibilisierung sind nicht ausschreibungsfähig.
Die Post-EEG-Chance: Was der Gesetzgeber ermöglicht
Die Post-EEG-Phase ist keine Sackgasse – sie ist eine Transformationsphase mit konkreten gesetzlichen Instrumenten, die erhebliche Erlöspotenziale bieten. Der Gesetzgeber hat mit dem EEG-Biomassepaket 2025 (BGBl. 24. Februar 2025), EU-beihilferechtlich genehmigt am 18. September 2025, ein Framework geschaffen, das für flexibilisierte Biogasanlagen eine attraktive wirtschaftliche Grundlage darstellt.
Wer die richtigen Voraussetzungen erfüllt, kann an Ausschreibungen teilnehmen und Zuschläge von bis zu 19,48 Cent pro Kilowattstunde erhalten – ein Vielfaches des aktuellen Marktpreises. Zusätzlich steht eine Flexibilisierungszulage von 100 €/kW zur Verfügung, die den Umbau zur bedarfsorientierten Stromerzeugung direkt honoriert. Das Ergebnis ist eine Planungssicherheit von 10 Jahren – eine solide Basis für Investitionsentscheidungen und Bankgespräche.
Das sogenannte 4.000-Stunden-Regime ist dabei der Schlüssel: Statt im Dauerbetrieb mit niedrigem Marktpreis zu laufen, werden hochvergütete Betriebsstunden in Spitzenlastzeiten konzentriert. Das setzt jedoch Flexibilisierung und eine strukturierte Einbindung in einen Vermarktungspool voraus.
Bis zu 19,48 ct/kWh
Ausschreibungszuschläge nach EEG – deutlich über aktuellem Marktpreisniveau und wirtschaftlich tragfähig (Höchstwert Gebotstermin Okt. 2025, § 35 EEG)
100 €/kW Flexibilisierungszulage
Direkte staatliche Förderung für die Umrüstung auf bedarfsorientierte Stromerzeugung
10 Jahre Planungssicherheit
Langfristige Erlössicherheit als Grundlage für bankfähige Finanzierungsstrukturen
4.000 h-Regime
Konzentration auf hochvergütete Betriebsstunden statt unwirtschaftlichem Dauerbetrieb

Wichtig: Diese Förderinstrumente stehen nicht automatisch zur Verfügung. Sie erfordern Flexibilisierung, digitale Anbindung und eine strukturierte Pool-Integration – genau das, was das VBKW-Modell leistet. Rechtsgrundlage: § 35 EEG i.V.m. dem Biomassepaket 2025 – EU-beihilferechtlich genehmigt.
Die Herausforderung: Wo die meisten Anlagen heute stehen
Die gute Nachricht ist: Die Fördermöglichkeiten existieren. Die nüchterne Realität ist jedoch, dass die meisten Biogasanlagen heute technisch und organisatorisch nicht in der Lage sind, diese Möglichkeiten zu nutzen. Der Weg von der klassischen EEG-Anlage zur ausschreibungsfähigen, flexiblen Einheit erfordert gezielte Investitionen und strukturelle Veränderungen.
Unser Angebot: HAKO Initialberatung – Post-EEG Transformationsanalyse
Die HAKO Initialberatung Post-EEG Transformationsanalyse bietet einen strukturierten Analyseprozess, der Ihre individuelle Biogasanlage umfassend prüft und ein belastbares Entscheidungsdokument liefert. Wir vergleichen die Wirtschaftlichkeit des 8.000-Stunden-Betriebs mit dem 4.000-Stunden-Flex-Regime, berechnen den Investitionsbedarf und prüfen Förderfähigkeit, Bankfähigkeit sowie die Integration ins VBKW-Poolmodell, ergänzt durch eine Sensitivitätsanalyse.
Wirtschaftlichkeitsvergleich
8.000 h Dauerbetrieb vs. 4.000 h Flex-Regime – welches Modell ist für Ihre Anlage vorteilhafter?
Investitionsbedarfsermittlung
Präzise Kalkulation der Retrofit- und Digitalisierungskosten auf Basis Ihrer aktuellen Anlagenstruktur
Förder- und Ausschreibungscheck
Prüfung der Förderfähigkeit und des konkreten Ausschreibungspotenzials im VBKW-Kontext
Bankfähigkeit & Poolintegration
Bewertung der Kapitaldienstfähigkeit und der optimalen Einbindung in das VBKW-Poolmodell
Sensitivitätsanalyse
Szenarien zu Strompreis, Betriebskosten und Betriebsstunden für eine robuste Entscheidungsgrundlage
Das Ergebnis
Eine belastbare, professionell aufbereitete Entscheidungsgrundlage – strukturiert für Ihre persönliche Bewertung, Ihre Gesellschafterversammlung und Ihr Bankgespräch. Keine vagen Versprechen, sondern nachvollziehbare Zahlen.
Honorar: 10.000 €
100 % Anrechnung bei Umsetzung im Rahmen des VBKW-Modells.
Das bedeutet: Kein doppeltes Kostenrisiko. Entscheiden Sie sich für die Umsetzung, wird das Honorar vollständig auf die Projektstrukturierung angerechnet.

Das Honorar wird bei Projektumsetzung vollständig angerechnet, wodurch die Analyse bei erfolgreicher Realisierung faktisch kostenlos wird.
Der nächste Schritt: Ihr strukturierter Weg in die Post-EEG-Phase
Die Post-EEG-Phase ist keine Bedrohung – sie ist eine Transformationsphase mit klaren Regeln und attraktiven Förderinstrumenten für diejenigen, die strukturiert vorgehen. Wir begleiten Sie durch diesen Prozess mit einem definierten, transparenten Vorgehen in vier Schritten.
1
Unverbindliches Erstgespräch
Modellvorstellung und erste Einschätzung Ihrer Anlage.
2
Datenerhebung
Erfassung aller relevanten Anlagen- und Wirtschaftsdaten.
3
Wirtschaftlichkeitsanalyse
HAKO-Transformationsanalyse mit Sensitivitätsprüfung.
4
Entscheidungsvorlage
Bankfähiges Dokument für Gesellschafter und Bank.
Jeder dieser Schritte baut auf dem vorherigen auf und schafft die Grundlage für eine fundierte, nachvollziehbare Entscheidung. Am Ende des Prozesses stehen keine unverbindlichen Empfehlungen, sondern ein konkretes Dokument mit Zahlen, Szenarien und einer klaren Handlungsempfehlung.

Warum jetzt handeln?
Die Ausschreibungsrunden für Post-EEG-Anlagen sind begrenzt. Wer zu spät reagiert, verpasst möglicherweise die Möglichkeit, an frühen Runden mit potenziell günstigeren Konditionen teilzunehmen. Außerdem benötigen Retrofit und Zulassungsverfahren Vorlaufzeit – wer heute mit der Analyse beginnt, ist morgen handlungsfähig.
  • Ausschreibungsrunden haben begrenzte Kapazitäten
  • Retrofit und Zulassung benötigen Vorlaufzeit
  • Bankgespräche brauchen belastbare Unterlagen
  • Frühere Entscheidung = mehr Planungssicherheit

Ihr Einstieg ohne Risiko
Das unverbindliche Erstgespräch kostet Sie nichts außer Zeit. Wir erläutern das VBKW-Modell, beantworten Ihre Fragen und geben Ihnen eine erste, ehrliche Einschätzung, ob Ihre Anlage für das Modell geeignet ist – bevor Sie auch nur einen Euro investieren.
Post-EEG ist kein Risiko – sondern eine Transformationsphase. Wir begleiten Sie strukturiert durch diesen Prozess.
Impressum
Dies ist ein Gemeinschaftsprojekt von:
Fraunhofer-Institut für Elektronische Nanosysteme ENAS
Technologie-Campus 3
09126 Chemnitz
Deutschland
Telefon: +49 (0)371 / 5399-0
E-Mail: info@enas.fraunhofer.de
Web: www.enas.fraunhofer.de
Vertretungsberechtigter:
Prof. Dr. Harald Kuhn
Institutsleiter
HAKO Beteiligungsgesellschaft mbH
Hertha-Lindner-Straße 10-12
01067 Dresden
Deutschland
Registernummer: HRB29317 Amtsgericht Dresden
Telefon: +49 (0) 800 1480 450 (kostenfrei)
Telefax: +49 351 86791410
E-Mail: pmo@hako.team
Vertretungsberechtigte Geschäftsführung:
Pierre Haustein, Michael G. Kosel
Ansprechpartner: Chris Dietrich, Michael G. Kosel