Das POST-EEG Gesetz Biogas/Biomasse bietet einen strukturierten Ausweg: Ausschreibungszuschläge von bis zu 19,48 ct/kWh, eine Flexibilitätszulage von 100 €/kW/Jahr und 10 Jahre
Es stellt sich die Frage: Ist Ihre Anlage Post-EEG Fit ?
Planungssicherheit – rechtlich gesichert durch das EEG-Biomassepaket 2025 (BGBl. 24. Februar 2025), EU-beihilferechtlich genehmigt am 18. September 2025.
Mit dem Auslaufen der EEG-Vergütung stehen tausende Biogasanlagen in Deutschland vor einer existenziellen Frage: Weiterbetrieb – und wenn ja, zu welchen Konditionen? Die harte Wahrheit der aktuellen Marktlage lässt wenig Spielraum für Optimismus, wenn man ohne Strategie in die Post-EEG-Phase geht.
Die aktuellen Marktpreise für Strom bewegen sich im Bereich von 6–8 Cent pro Kilowattstunde – weit unter dem Niveau, das viele Biogasanlagen für einen kostendeckenden Betrieb benötigen. Hohe Fixkosten für Substrat, Wartung, Personal und Versicherungen bleiben bestehen, während die Erlösseite massiv einbricht. Das Ergebnis: Viele Anlagen arbeiten bereits heute defizitär oder stehen kurz davor.
Hinzu kommen steigende regulatorische Anforderungen, technische Nachrüstpflichten und die grundlegende Unsicherheit über künftige Erlösquellen. Ohne klare Perspektive investieren Banken und Gesellschafter nicht – und ohne Investition droht das wirtschaftliche Auslaufen.
Aktuelle Marktpreise – wirtschaftlich nicht ausreichend für Dauerbetrieb
Viele Anlagen überschreiten bereits heute ihre Erlösgrenzen
Substrat, Personal, Wartung – die Kostenbasis bleibt konstant hoch
Fehlende Planbarkeit blockiert Finanzierungs- und Investitionsentscheidungen
Das Fördermodell für Post-EEG-Biogasanlagen basiert auf einer klaren, EU-rechtlich abgesicherten Rechtsgrundlage – kein Ermessensspielraum, sondern kodifiziertes Recht.
„Gesetz zur Änderung des EEG zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung" – die zentrale Rechtsgrundlage, die das EEG 2023 speziell für Biomasse- und Biogasanlagen ändert.
Die Europäische Kommission hat das Biomassepaket beihilferechtlich genehmigt. Damit sind Ausschreibungs- und Marktprämienregelungen vollumfänglich anwendbar – Betreiber können ab den nächsten Gebotsterminen rechtssicher bieten.
Ca. 1.300 MW (2025) und ca. 1.126 MW (2026), verteilt auf zwei Gebotstermine je Jahr. Klare Kapazitätsfenster für die Pool-Teilnahme.
Höchstwert für bestehende Anlagen beim Gebotstermin 1. Oktober 2025 (§ 35 EEG)
Flexibilitätszuschlag – zusätzlich zur Grundmarktprämie für steuerbare Anlagen
Förderlaufzeit nach Zuschlagserteilung – Basis für bankfähige Finanzierungsstrukturen
Die Post-EEG-Phase ist keine Sackgasse – sie ist eine Transformationsphase mit konkreten gesetzlichen Instrumenten, die erhebliche Erlöspotenziale bieten. Der Gesetzgeber hat mit dem EEG-Biomassepaket 2025 (BGBl. 24. Februar 2025), EU-beihilferechtlich genehmigt am 18. September 2025, ein Framework geschaffen, das für flexibilisierte Biogasanlagen eine attraktive wirtschaftliche Grundlage darstellt.
Wer die richtigen Voraussetzungen erfüllt, kann an Ausschreibungen teilnehmen und Zuschläge von bis zu 19,48 Cent pro Kilowattstunde erhalten – ein Vielfaches des aktuellen Marktpreises. Zusätzlich steht eine Flexibilisierungszulage von 100 €/kW zur Verfügung, die den Umbau zur bedarfsorientierten Stromerzeugung direkt honoriert. Das Ergebnis ist eine Planungssicherheit von 10 Jahren – eine solide Basis für Investitionsentscheidungen und Bankgespräche.
Das sogenannte 4.000-Stunden-Regime ist dabei der Schlüssel: Statt im Dauerbetrieb mit niedrigem Marktpreis zu laufen, werden hochvergütete Betriebsstunden in Spitzenlastzeiten konzentriert. Das setzt jedoch Flexibilisierung und eine strukturierte Einbindung in einen Vermarktungspool voraus.
Ausschreibungszuschläge nach EEG – deutlich über aktuellem Marktpreisniveau und wirtschaftlich tragfähig (Höchstwert Gebotstermin Okt. 2025, § 35 EEG)
Direkte staatliche Förderung für die Umrüstung auf bedarfsorientierte Stromerzeugung
Langfristige Erlössicherheit als Grundlage für bankfähige Finanzierungsstrukturen
Konzentration auf hochvergütete Betriebsstunden statt unwirtschaftlichem Dauerbetrieb
Die gute Nachricht ist: Die Fördermöglichkeiten existieren. Die nüchterne Realität ist jedoch, dass die meisten Biogasanlagen heute technisch und organisatorisch nicht in der Lage sind, diese Möglichkeiten zu nutzen. Der Weg von der klassischen EEG-Anlage zur ausschreibungsfähigen, flexiblen Einheit erfordert gezielte Investitionen und strukturelle Veränderungen.

Die HAKO Initialberatung Post-EEG Transformationsanalyse prüft Ihre Biogasanlage umfassend. Wir vergleichen die Wirtschaftlichkeit von 8.000-Stunden-Dauerbetrieb und 4.000-Stunden-Flex-Regime, berechnen den Investitionsbedarf und prüfen Förder- sowie Bankfähigkeit.
8.000h Dauerbetrieb vs. 4.000h Flex-Regime.
Kalkulation von Retrofit- und Digitalisierungskosten.
Prüfung von Förderfähigkeit und Ausschreibungspotenzial.
Bewertung von Bankfähigkeit und VBKW-Poolintegration.
Szenarien für Strompreis, Betriebskosten und Betriebsstunden.
Eine belastbare, professionell aufbereitete Entscheidungsgrundlage – strukturiert für Ihre persönliche Bewertung, Ihre Gesellschafterversammlung und Ihr Bankgespräch. Keine vagen Versprechen, sondern nachvollziehbare Zahlen.
Die Post-EEG-Phase ist keine Bedrohung – sie ist eine Transformationsphase mit klaren Regeln und attraktiven Förderinstrumenten für diejenigen, die strukturiert vorgehen. Wir begleiten Sie durch diesen Prozess mit einem definierten, transparenten Vorgehen in vier Schritten.
Modellvorstellung und erste Einschätzung Ihrer Anlage.
Erfassung aller relevanten Anlagen- und Wirtschaftsdaten.
HAKO-Transformationsanalyse mit Sensitivitätsprüfung.
Bankfähiges Dokument für Gesellschafter und Bank.
Jeder dieser Schritte baut auf dem vorherigen auf und schafft die Grundlage für eine fundierte, nachvollziehbare Entscheidung. Am Ende des Prozesses stehen keine unverbindlichen Empfehlungen, sondern ein konkretes Dokument mit Zahlen, Szenarien und einer klaren Handlungsempfehlung.
Die Ausschreibungsrunden für Post-EEG-Anlagen sind begrenzt. Wer zu spät reagiert, verpasst möglicherweise die Möglichkeit, an frühen Runden mit potenziell günstigeren Konditionen teilzunehmen. Außerdem benötigen Retrofit und Zulassungsverfahren Vorlaufzeit – wer heute mit der Analyse beginnt, ist morgen handlungsfähig.
Das unverbindliche Erstgespräch kostet Sie nichts außer Zeit. Wir erläutern zudem ein alternatives Pool Modell, beantworten Ihre Fragen und geben Ihnen eine erste, ehrliche Einschätzung, ob Ihre Anlage für das Post-EEG Programm Biogas/Biomasse der EU 2025 geeignet ist – bevor Sie auch nur einen Euro investieren.
Post-EEG ist kein Risiko – sondern eine Transformationsphase. Wir begleiten Sie strukturiert durch diesen Prozess.
Dies ist ein Gemeinschaftsprojekt von:
Technologie-Campus 3
09126 Chemnitz
Deutschland
Telefon: +49 (0)371 / 5399-0
E-Mail: info@enas.fraunhofer.de
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Vertretungsberechtigter:
Prof. Dr. Harald Kuhn
Institutsleiter
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Registernummer: HRB29317 Amtsgericht Dresden
Telefon: +49 (0) 800 1480 450 (kostenfrei)
Telefax: +49 351 86791410
E-Mail: pmo@hako.team
Vertretungsberechtigte Geschäftsführung:
Pierre Haustein, Michael G. Kosel
Ansprechpartner: Chris Dietrich, Michael G. Kosel
Ab 2026 verlieren über 9.000 Biogasanlagen in Deutschland ihre EEG-Vergütung. Wer ohne Strategie in die Post-EEG-Phase geht, riskiert defizitären Betrieb bei 6–8 ct/kWh Marktpreis – oder die Stilllegung.